Korporative Mitgliedschaft

Jede juristische Person kann korporatives Mitglied werden. Damit fördert sie die Ziele der GfSE und unterstützt die GfSE bei der Erfüllung ihres Vereinszwecks.

Die korporative Mitgliedschaft ist anders als die persönliche Mitgliedschaft auf die GfSE beschränkt. Unternehmen und Institutionen können als Mitglied des INCOSE Corporate Advisory Board (CAB) sich auch direkt bei INCOSE engagieren. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der INCOSE Web-Site.

Folgende Firmen sind bei der GfSE heute schon korporatives Mitglied: (Link)

Vorteile für korporative Mitglieder (Flyer korporatives Mitglied)

Die Organisation:

  • Vertretung in der GfSE
    Korporative Mitglieder werden im Verein durch einen Bevollmächtigten vertreten. In der Mitgliederversammlung besitzt jedes korporative Mitglied einfaches Stimmrecht, das ausschließlich durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden kann.
  • Kontakt zu anderen Firmen, die sich mit SE beschäftigen und der deutschsprachigen SE-Community im Allgemeinen
  • Möglichkeit zur aktiven Vernetzung mit Industrien, in der SE schon weiter etabliert ist (z. B. Luft- und Raumfahrt-, Verteidigungs-, Automobilindustrie)
  • Teilnahme am Wissenstransfer zwischen Industrie, Institutionen und Hochschulen z.B. im SE Best Practice Industriekreis (SE-BPC)
  • Zugang zur Homepage der GfSE- und ihrem internationalen Mutterverband INCOSE (International Council of Systems Engineering) mit zahlreichen hochqualitativen Seiten und Publikationen
  • Zugriff auf Fortbildungsveranstaltungen, Seminare, Konferenzen und Vorträge
  • Möglichkeit der Mitarbeit und Einflussnahme bei der Standardisierung über die GfSE (DIN/ISO, OMG)
  • Teilnahme an Arbeitsgruppen und Anwenderforen zu aktuellen Systems Engineering Themen (z. B. SysML, MBSE, Safety)
  • Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeit bei der Gestaltung der GfSE und ihrer internen Aktivitäten und Zielsetzungen
  • Kennenlernen der etablierten Systems Engineering Prozesse und Standards

Der Bevollmächtigte:

  • Wird persönliches Mitglied bei INCOSE

Jeder Mitarbeiter:

  • Vergünstigter Zugang zu beitragspflichtigen GfSE-Veranstaltungen, wie ordentliche Mitglieder
  • Optionale Aufnahme in den Info-Verteiler (Newsletter) der GfSE
  • Aktive Mitarbeit in einer oder mehrerer Arbeitsgruppen der GfSE (Nominierung durch den Bevollmächtigten). Die Entscheidung über die Berufung liegt beim Vorstand der GfSE.

Mitgliedsbeiträge  - gestaffelt nach Zahl der Mitarbeiter (Stand: 18. November 2022):

Mitarbeiterzahl Jahresbeitrag in €
Hochschulen (Institute) / Gemeinnützige Vereine   250.-
Firmen - bis 10 MA   250.-
  - 11 bis 100   350.-
  - 101 bis 500   700.-
  - 501 bis 2000   1.500.-
  - 2001 bis 5000   2.500.-
  - 5001 bis 10000   5.000.-
  - 10001 und mehr   10.000.-
  • Es sind alle Mitarbeiter zu berücksichtigen, die im Einzugsgebiet der GfSE arbeiten.
  • Eine korporative Mitgliedschaft kann auch für Unterorganisationen eingegangen werden, sofern diese als eigenständige juristische Person firmieren.

Wenn Sie der GfSE beitreten wollen benutzen Sie bitte die Eintrittsformulare.

Sofern keine organisationsspezifischen Festlegungen dies ausschließen, möchten wir bevorzugt um eine Teilnahme am Lastschriftverfahren bitten. Ansonsten erfolgt die Bezahlung per Rechnung. Für Anträge, Änderung oder Aufhebung nutzen Sie bitte den verlinkten Lastschriftantrag.

Einen Wechsel des Bevollmächtigten teilen Sie uns bitte schriftlich mit. Bereits für den bisherigen Bevollmächtigten an INCOSE abgeführte Mitgliedsbeiträge können nicht erstattet werden. Er bleibt Mitglied bei INCOSE bis Ende des Mitgliedsjahres. Daher wird bei Austausch im Laufe eines Mitgliedsjahres wird ein zusätzlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe des dann für den verbleibenden Zeitraum gültigen Mitgliedsbeitrages für persönliche INCOSE-Mitglieder erhoben.

Assoziierte Personen

Für unsere korporativen Mitglieder haben wir unser Leistungsspektrum erweitert:

  • Sie können als korporatives Mitglied zukünftig einige Ihrer Mitarbeiter kostenlos als sog. „assoziierte Personen“ bei der GfSE anmelden.
  • Damit bekommen diese Mitarbeiter Zugang zu den Publikationen der GfSE und von INCOSE und können als GfSE Mitglieder auch aktiv in den Arbeitsgruppen der GfSE mitarbeiten.
  • Anders als persönliche Mitglieder haben die „assoziierten Personen“ aber nicht die gleichen Vergünstigungen z. B. bei SE-Zert und auch kein Wahlrecht. Hier werden die Details vom Vorstand und Beirat der GfSE gerade noch ausgearbeitet.

Wie viele Mitarbeiter können kostenlos als „assoziierte Personen“ registriert werden?
Das hängt von Ihrer korporativen Mitgliedschaft ab (s.o.). Wir bieten Ihnen folgenden Schlüssel an:

Mitarbeiter korp.
Mitglied GfSE
Beitrag
€ / Jahr
Inkludierte Anzahl
„assoziierte Personen“
- 500 700 0
501 - 2000 1.500 10
2001 - 5000 2.500 25
5001 - 10000 5.000 50
10001 und mehr 10.000 100

Der Vertreter*in des korporativen Mitglieds bleibt unverändert im Status eines persönlichen Mitglieds, hier ändert sich nichts.

Was kann ich tun, wenn ich gerne mehr Mitarbeiter anmelden möchte?
Um die korporativen Mitglieder mit weniger als 501 MA hier mit bedienen zu können und für die Firmen, denen die Anzahl der kostenlos inkludierten „assoziierten Personen“ nicht ausreicht, bieten wir weiterhin an:

  • Jede zusätzliche „assoziierte Person“ kann für €35 / Jahr angemeldet werden, die € 35 werden dem Mitgliedsbeitrag des korporativen Mitglieds zugeschlagen.

Wie melde ich eine „assoziierte Person“ an?

  • Die Anmeldung erfolgt über die Geschäftsstelle der GfSE (Email an office@gfse.de und an christian.vonholst@gfse). 
  • Die Vertretung des Unternehmens bei der GfSE (und nur diese Person und ein eventueller Stellvertreter) teilt der Geschäftsstelle der GfSE die (neuen) assoziierten Personen mit ihrem vollen Namen und der Firmenemailadresse mit. Die Anmeldung bei der GfSE und der INCOSE wird dann durch die GfSE vorgenommen.
  • Die assoziierte Person erhält daraufhin eine Email der GfSE, in der die Mitgliedsnummern für die INCOSE und diejenige für die GfSE mitgeteilt werden. Sollte nach ca. 14 Tagen noch keine derartige Mail eingegangen sein, liegt möglicherweise ein Übermittlungsfehler z. B. bei der Emailadresse vor. In diesem Fall bitte die Geschäftsstelle der GfSE kontaktieren und mitteilen, dass die Email noch nicht eingegangen ist.
  • Anmeldungen direkt bei der INCOSE können weder unterstützt, noch verwaltet werden und es wird darum gebeten, davon abzusehen zu versuchen sich direkt bei der INCOSE als assoziierte Person anzumelden.

Was mache ich, wenn eine „assoziierte Person“ die Firma verlässt?
Wenn eine assoziierte Person die Firma verlässt, informieren sie bitte umgehend die Geschäftsstelle der GfSE. Dazu reicht eine kurze, formlose Email an office@gfse.de. Damit wird die Person abgemeldet, die Firmenemailadresse also inaktiv und es besteht wieder Kapazität für eine weitere kostenfreie assoziierte Person.

Was passiert, wenn ich die Anzahl der kostenfreien „assoziierten Personen“ überschreite?
Die Geschäftsstelle der GfSE ist darum bemüht der Vertretung des Unternehmens rechtzeitig vor der Überschreitung der Anzahl der kostenfreien assoziierten Personen eine Information via Email zukommen zu lassen und auf diese Situation hinzuweisen. Daher ist es auch so wichtig, dass die Person, die das Unternehmen bei der GfSE vertritt, die Anmeldungen vornimmt und über die Anzahl genau im Bilde ist.
Weitere assoziierte Personen werden dann wie gehabt angemeldet, verursachen aber in der Jahresabrechnung zusätzliche Beiträge von € 35,00/Person. Hier obliegt es dem Unternehmen, repräsentiert durch die Vertretung bei der GfSE, die Anzahl der assoziierten Personen zu verwalten.
Die Vertretung des Unternehmens kann ebenfalls assoziierte Personen abmelden und dafür neue anmelden, um die Freigrenze nicht zu überschreiten.

Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an Herrn Dr. Christian von Holst (christian.vonholst@gfse.de) wenden

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